Modellrechnungen von Vergleichsportalen zeigen, welche Mehrkosten Verbrauchern durch den Aufpreis entstehen könnten. Bei einem vierköpfigen Haushalt mit einer Fläche von 180 Quadratmetern und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh wären das ca. 575 € pro Jahr ohne Mehrwertsteuer. Ein Ehepaar mit 12.000 kWh hätte Mehrkosten von rund 345 Euro, ein Single-Haushalt mit 5.000 kWh rund 144 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Heizbedarf, der Dämmung und der beheizten Wohnfläche ab. Wichtig ist auch, ob das Warmwasser über die Gasheizung erwärmt wird. Der Zuschlag gilt ab dem 1. Oktober 2022. Es wird anderthalb Jahre lang gesammelt, also bis Ende März 2024. Alle Privatkunden und Unternehmen, die Erdgas nutzen, müssen die Umlage zahlen. Mieter ohne eigenen Gasvertrag müssen mit deutlich höheren Stromrechnungen rechnen. Es ist also eine gute Idee, etwas Geld beiseite zu legen. Noch nicht. Die Bundesregierung prüft diese Frage noch. Die Gebühr erscheint als zusätzliche Gebühr auf Ihrer Gasrechnung. Allerdings nicht am 1. Oktober, sondern erst vier bis acht Wochen später, also in der November- oder Dezemberrechnung. Begründung: Unternehmen müssen bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Ausgenommen werden sollen Energieunternehmen, die derzeit deutlich weniger Gas aus Russland beziehen als vertraglich vereinbart. Da Russland weniger Erdgas liefert, müssen diese Unternehmen Gas anderswo zu einem viel höheren Preis beziehen, können die Mehrkosten aber in vielen Fällen nicht sofort an ihre Gaskunden weitergeben, die oft Festpreisverträge und größere Konditionen haben. Bis Ende September müssen Importeure die Mehrkosten selbst tragen, danach können sie 90 % der höheren Beschaffungskosten über die Abgabe weitergeben. Neben der Entlastung der Erdgasimporteure soll die Abgabe auch ein Anreiz sein, Erdgas einzusparen, damit es im Winter nicht zu Engpässen kommt. Derzeit ignorieren viele Gaskunden die höheren Preise noch, weil die Preise noch beim jeweiligen Anbieter festgeschrieben sind. Zudem will die Bundesregierung verhindern, dass systemrelevante Erdgasimporteure insolvent werden und Versorgungsunterbrechungen drohen. Dies ist zu erwarten. Gaskunden berichten, dass der neue Arbeitspreis nach Ende der Preisbindung derzeit das Dreifache des alten Preises beträgt. Auch Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Erdgasanbieter die Preise deutlich anheben werden. Auch eine weitere Erhöhung der Erdgasumlage ist nicht ausgeschlossen. Es wird alle drei Monate aktualisiert. Die Bundesregierung plant, insbesondere die unteren Einkommensgruppen weiter zu entlasten. Ab 2023 soll das Wohngeld deutlich steigen und für einkommensschwache Haushalte ist ein dauerhafter Heizkostenzuschuss geplant.