Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Nervenheilanstalt und den lebenslangen Führerscheinentzug an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Auto die Trierer Fußgängerzone entlangfuhr und dabei fünf Menschen vorsätzlich tötete und dies 18 Mal versuchte.
Gericht: Die Intensität des Verbrechens wiegt schwer
Die besondere Schwere der Schuld führte das Gericht darauf zurück, dass der Angeklagte in kürzester Zeit viele Menschen getötet und verletzt habe. Insgesamt ist die Intensität der Straftat so schwerwiegend, dass eine normale lebenslange Haftstrafe, die nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu kurz ist.
Das Gericht hat keine Zweifel an der Schuld
Die Vorsitzende Richterin ging in ihrem Urteil noch einmal auf den Lebenslauf der 52-jährigen Angeklagten ein. Anschließend beschrieb der Richter ausführlich den Ablauf des Amoklaufs und wie die Polizei den Täter festnahm. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass das Gericht keinen Zweifel daran habe, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Der Amoklauf sei ein “Racheakt an der Gesellschaft”, weil der Angeklagte zu keinem der Opfer eine persönliche Beziehung habe. Für die Angehörigen der Opfer, die zum Prozess gekommen waren, war das alles schwer zu ertragen. Der Angeklagte selbst nahm die Urteilsverkündung regungslos, aber vorsichtig entgegen. Er hatte sich während des gesamten Prozesses nicht zu seiner Motivation geäußert.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft und die gemeinsame Staatsanwaltschaft hatten zuvor eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Außerdem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der Angeklagte nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen wird – sondern erst später. Generalstaatsanwalt Eric Samel forderte in seiner Berufung lebenslange Haftstrafen für die Angeklagten und die besondere Schwere der Schuld. SWR Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass der Angeklagte in eine forensische psychiatrische Klinik gehörte. Beide beantragten die Unterbringung in einer solchen Einrichtung, in der die Beschuldigten auch behandelt werden können.
Die Verteidigung forderte maximal 15 Jahre
Die Verteidiger wehrten sich gegen eine lebenslange Haftstrafe für ihren Mandanten. Sie forderten eine Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis. Sie stellten ein psychiatrisches Gutachten in Frage, das die Halluzinationen der mutmaßlichen Bewaffneten bestätigte und dadurch die strafrechtliche Verantwortlichkeit reduzierte. Martha Schwiering und Frank K. Peter verteidigten die Angeklagten im Amokprozess. Auch für sie sei es ein schwieriger Prozess gewesen, sagten die Anwälte. SWR
Der Angeklagte äußerte sich dazu nicht
Der 52-jährige Angeklagte hatte während des gesamten Prozesses keine Angaben zu den Motiven seines Handelns gemacht. Sein Schweigen brach er erst, als er im Juni versuchte, die Aussagen des Psychologen vor Gericht zu beenden.
Der Zorn von Trier und seine Folgen Der Tollwutprozess in Trier begann im August vergangenen Jahres. Das Gericht hörte Dutzende Zeugen. Darüber hinaus stellten Richter und Experten ihre Berichte vor. Während des Prozesses erfuhren die Angehörigen der Opfer schmerzhafte Details der Tat, die vor Gericht gründlich untersucht wurden.