Kein Verdacht und keine Ermittlungen gegen Scholz wegen Cum-Ex

Stand: 06:56 Uhr|  Lesezeit: 3 Minuten 

Keine Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Soltz Der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen bislang keine Anhaltspunkte für den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den amtierenden Bundeskanzler Olaf Solz (SPD) im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal um das Bankhaus Warburg vor. Im Cum-Ex-Skandal geriet die Hamburger Staatsanwaltschaft kürzlich in Schwierigkeiten, weil sie keine Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz, eingeleitet hatte. Jetzt gibt er eine Erklärung ab. Im sogenannten Cum-Ex-Fall hat die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft eine Klage wegen Unterlassung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Das bestätigte ein Vertreter der Deutschen Presse-Agentur nach Veröffentlichung des „Tagesspiegel“. Eine entsprechende Mitteilung erfolgte am 10. August. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die im Februar von Rechtsanwalt Gerhard Strate wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Tschentschers damalige Finanzsenatorin Scholz und weitere Beteiligte gestellte Strafanzeige als unbegründet abgewiesen, berichtete die Zeitung (Dienstag). Sie haben damit die Auffassung der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. Die Staatsanwaltschaft habe auch im März Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher vermieden, weil sie weiterhin jeden Anfangsverdacht einer Strafverfolgung bestreite, erklärte die Sprecherin. Aus der Strafanzeige ergaben sich keine Anhaltspunkte, die Anlass geben würden, von der bisherigen Entscheidung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, abzuweichen. Diese frühere Entscheidung wurde auch durch die Berufungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt. Lesen Sie auch „Damals wurde festgestellt, dass Hamburger Finanzbeamte – und damit ihre Vorgesetzten – nicht strafbar waren, als sie es in Ausübung ihres Ermessens versäumten, Kapitalertragsteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften geltend zu machen 2009 Warburg Bank AG muss zurückgewonnen werden.’ Die Staatsanwaltschaft fand in ihrer Entscheidung vom 14. März 2022 keine ausreichenden dokumentarischen Beweise dafür, dass Scholz gegenüber dem Cum-Ex-Ermittlungsausschuss falsche Angaben gemacht hatte. Scholz hatte erst kürzlich jede Verantwortung für den Steuerfall um die Hamburger Warburg Bank zurückgewiesen. „Es gibt keine Hinweise auf politische Einflussnahme“, sagte er am vergangenen Donnerstag in Berlin. “Ich bin sicher, dass sich diese Erkenntnis nicht ändern wird.” Nach Treffen zwischen dem damaligen Bürgermeister Scholz und den Bankgesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg in den Jahren 2016 und 2017 ließ die Hamburger Finanzverwaltung zunächst eine millionenschwere Steuerforderung gegen die Bank verfallen. Erst später versuchte er auf Druck der Bundeskasse und mit einem Gerichtsbeschluss, das Geld einzutreiben. So ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln bereits gegen zwei ehemalige Hamburger SPD-Politiker und einen Finanzbeamten wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Damit beschäftigt sich auch ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Unionspolitiker fordern nun, dass Scholz seine persönlichen E-Mails an die Staatsanwaltschaft Köln herausgibt. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), sagte der “Bild”-Zeitung (Dienstag): “Scholz muss den Ermittlern jetzt seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen.” Auch der Vertreter der Union bat um Einbeziehung in die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): „Alle E-Mails und Gespräche von Scholz müssen geprüft werden.“ Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.