Im sogenannten Cum-Ex-Fall hat die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft eine Klage wegen Unterlassung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Das bestätigte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa, nachdem bereits der „Tagesspiegel“ darüber berichtet hatte. Eine entsprechende Mitteilung erfolgte am 10. August. Die Generalbundesanwaltschaft habe eine im Februar von Rechtsanwalt Gerhard Streit gestellte Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung gegen den damaligen Finanzkanzler Scholtz und weitere Beteiligte als unbegründet abgewiesen, teilte die Zeitung mit. Sie haben damit die Auffassung der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft habe auch im März Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher vermieden, weil sie weiterhin jeden Anfangsverdacht einer Strafverfolgung bestreite, erklärte die Sprecherin. Aus der Strafanzeige ergaben sich keine Anhaltspunkte, die Anlass geben würden, von der bisherigen Entscheidung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, abzuweichen. Diese frühere Entscheidung wurde auch durch die Berufungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2021 bestätigt. „Damals wurde festgestellt, dass Hamburger Finanzbeamte – und damit ihre Vorgesetzten – nicht strafbar waren, als sie es in Ausübung ihres Ermessens versäumten, 47 Millionen Euro Kapitalertragsteuer aus Cum-Ex-Geschäften von Reclaim abzuziehen Warburg Bank AG.“ Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Beschluss vom 14. März 2022 keine hinreichenden dokumentarischen Beweise dafür identifiziert, dass Scholz gegenüber dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss falsche Angaben gemacht hatte.