Frau aus Zürich wollte ein Kind von ihrem Mann – meldete sie „Schenk mir ein Kind oder beende unsere Ehe sowieso“ – antwortete ein Mann im Kanton Zürich auf eine solche Mitteilung seiner Frau mit einer Beschwerde wegen Nötigung. Die Staatsanwaltschaft lehnte Ermittlungen ab. Zu Recht, befand der Oberste Gerichtshof. Dieses Beziehungsargument ist ein wenig zu weit gegangen. Ein Zürcher Ehepaar geriet in Schwierigkeiten. Im Frühjahr 2019 zog der Mann aus der WG aus. Anfang 2020 soll ihm seine Frau gesagt haben, dass sie erst wieder bei ihm wohnen werde, wenn er ihr ein Kind schenke. Das Versöhnungsangebot kam bei ihm sehr schlecht an – er hatte Ende Februar 2020 Anzeige wegen Nötigung erstattet. Im Mai 2021 erließ die zuständige Staatsanwaltschaft jedoch eine Kündigungsverfügung, weil keine Straftat vorlag.

“Es ist nicht illegal”

Der Mann stimmte nicht zu und brachte die Anordnung vor den Obersten Gerichtshof. Erfolglos, wie aus der bereits rechtskräftigen Entscheidung hervorgeht. Das Urteil war eindeutig: “Es ist nicht rechtswidrig, von seinem Mann ein Kind zu wollen und ansonsten die Beziehung zu ihm wieder abzubrechen.”

Der Mann muss die Gerichtskosten tragen

Es spielt auch keine Rolle, ob die Frau “aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht schwanger werden kann” oder umgekehrt der Mann “aufgrund der Situation derzeit kein Kind bekommen kann”. Es ist nicht bekannt, welche Auswirkungen die Klage auf die schwierige Ehe des Paares hatte. Fest steht aber, dass der Mann die Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken tragen muss. (SDA/vof)