In Österreich wurden in diesem Jahr bereits 55.000 Photovoltaikanlagen genehmigt. Diese haben eine Kapazität von 860 MW, ganzjährig sollen es laut Klimaschutzministerium 1.600 MW werden. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Nicht zuletzt durch die Bundesförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Ausbaugesetz (EAG) amortisieren sich PV-Anlagen in wenigen Jahren. Schließlich werden PV-Anlagen mit bis zu 285 Euro/kWp (Kilowattpeak) gefördert. Für innovative Systeme, etwa schwimmend oder in das Gebäude eingebaut, kann es einen Zuschlag von 30 Prozent geben. Dafür müssen Anlagen bis 100 kWp jedoch innerhalb von sechs Monaten installiert werden, Anlagen darüber innerhalb von zwölf Monaten nach Förderzusage. Es kann eine Nachfrist von drei Monaten beantragt werden. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Finanzierung genehmigt ist.

Grundelemente fehlen

Doch die Zulieferer haben große Probleme, die Systeme innerhalb der vorgegebenen Zeiten zu installieren. Schlüsselkomponenten wie Solarmodule und Wechselrichter fehlen. Teilweise fehlt es an qualifiziertem Personal, um die Systeme zu installieren. Aus diesem Grund sind Anbieter wie Verbund, Energie Oberösterreich und EVN derzeit mit Neuanträgen zurückhaltend. Wien Energie und EVN lehnen derzeit Bestellungen von Privatkunden ab. Diese bestellen in der Regel auch einen Speicher und eine Endabschaltung, damit die PV-Anlage bei einem Stromausfall automatisch die Stromversorgung übernimmt. Da Speicher und einzelne Komponenten derzeit schwer zu beschaffen sind, können Systeme nicht rechtzeitig gebaut werden. Der Verband weist auf seiner Homepage darauf hin, dass mit Lieferzeiten von sechs Monaten und mehr zu rechnen sei. Bei der Energie AG ist mit einer Wartezeit von bis zu acht Monaten zu rechnen. Das macht es schwierig, Bundesmittel zu bekommen. Daher besteht bei den Anbietern einhelliger Wunsch, für einen längeren Zeitraum Anträge wieder entgegennehmen zu können.

Möglichkeit der Fristverlängerung

Das Ministerium entgegnet, man habe bereits eingelenkt: „Aufgrund der hohen Nachfrage und der teilweise schwierigen Liefersituation haben wir bereits eine Verlängerung der Frist von sechs auf neun Monate zugelassen. Auch darüber wurde die Branche umfassend informiert. Ist dies fristgerecht möglich, wird empfohlen, die Bewerbung vorzeitig zurückzuziehen. Ihre Förderberechtigung bleibt davon unberührt, Sie verlieren keine Förderung und können sich problemlos neu bewerben.“