“Leistungsstarke Haushaltszutaten”
Die BH Bregenz verweigerte dem Fahrzeug jedoch die Zulassung. Die Begründung von BH: Es ist ein „Hausboot“ – und die dürfen nicht auf den Bodensee. Nach der Bodensee-Schifffahrtsordnung gelten Boote, die hauptsächlich dem Wohnen dienen, als Hausboote und sind nicht zugelassen. Das Schiff habe eine Deckenhöhe von 2,75 Metern und ein Volumen von über 100 Kubikmetern, sagt Rainer Honsig-Erlenburg von der BH Bregenz. „Es gibt verbundene raumhohe Fenster. Es hat eine begehbare Dach- oder Dachterrasse mit Whirlpool, und es gibt auch “starke häusliche Elemente” wie Küche und Bad. Deshalb kam BH laut Honsig-Erlenburg zu dem Schluss, dass es sich um ein Hausboot handelte.
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Boote mit mehreren Schlafzimmern
Günther Salzmann kann die Entscheidung von BH nicht nachvollziehen. Das Boot hat nicht einmal ein Bett, sie haben es nicht gemacht, damit es nicht in die Kategorie “Zuhause” fällt. Er vermutet, dass die Form das Boot wie eine Hütte aussehen lässt. „Ob das Boot quadratisch ist oder Bug oder Heck hat“ – die Form seines Bootes könne keine Rolle spielen. Salzmann bezieht sich auf größere Yachten auf dem Bodensee – einige von ihnen haben mehrere Schlafzimmer, mehrere Badezimmer und eine Küche. Sein Boot hat aber den Vorteil, dass es auch für ältere Menschen besser geeignet ist, weil sie sich nicht bücken und Treppen steigen müssen, um sich im Boot fortzubewegen. „Deshalb ist es quadratisch. Das spart eine Menge Dinge und man kann viel Luxus auf weniger Platz haben.“
„Saison hat abgefärbt“
Die Nachfrage nach dem Boot sei groß, sagt Salzmann, der sich über die Gewinnausfälle in den vergangenen Monaten ärgert, wenn das Fahrzeug bereits deutlich sichtbar in seinem Hafen steht. “Ich hätte 20 Mal mieten können, wenn die Behörden ja gesagt hätten.” Sie haben mich die ganze Saison zerstört.” Dadurch verlor er 20 mal 2.500 Euro – das sind schon 50.000 Euro.
Beschwerde gegen die Entscheidung von BH
Salzmann hat bereits eine Idee, das Fahrzeug eher wie ein Boot aussehen zu lassen. Wenn BH weiterhin auf ihrer Meinung beharre, werde sie einen Bogen aus Pappe oder Aluminium machen, sagt sie. Gegen den ablehnenden Bescheid von BH hat Salzmann nun Beschwerde eingelegt. Daher muss nun das Landesverwaltungsgericht entscheiden, wie in dieser Angelegenheit vorzugehen ist.