Bar-Skandal Zermatt Walliserkanne verbietet Kartenzahlungen Lange war es still um die Skandalkneipe Zermatt Walliserkanne. Jetzt sorgt es wieder für Aufsehen, denn Anbieter akzeptieren von ihren Kunden nur noch Bargeld – Kartenzahlung ist komplett verboten. Die Walliserkanne ist ein Restaurant in Zermatt VS, das traditionelle Schweizer Gerichte serviert – und während der Corona-Pandemie für einiges Aufsehen gesorgt hat. Restaurantleiter wehrten sich vehement gegen die vom Bundesrat im Herbst 2021 beschlossene Zertifikatspflicht in Restaurants. In der Folge kam es zu mehreren Zusammenstößen zwischen der Regionalpolizei Zermatt und den Betreibern, das Restaurant wurde versiegelt, das Siegel gebrochen und wieder versiegelt – bis die Betreiber Ende Oktober von der Polizei festgenommen und ihnen die Restaurantkonzessionen entzogen wurden. Die Hoteliers der Walliserkanne sind nun wieder frei und dürfen seit dem Ende der Massnahmen Anfang Jahr wieder Gäste bewirten – egal ob mit oder ohne Covid-Bescheinigung. Wie «Nau.ch» nun berichtet, hat sich in der Skandalkneipe einiges verändert: Es wurde ein Mindestverzehr eingeführt, Leitungswasser wird nicht mehr ausgeschenkt, Gäste müssen bar oder mit Reka-Checks bezahlen – Kartenzahlungen sind tabu.
Haben Gastgeber immer noch Probleme mit den Banken?
Die Besucher werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in drei Sprachen über die neuen Regelungen informiert. Auf Nachfrage des Online-Portals wollten die Betreiber allerdings nicht verraten, warum Kartenzahlungen nicht mehr akzeptiert werden. Möglich ist aber, dass der Skandal-Händler immer noch mit seinem Bankproblem zu kämpfen hat. Im November wollte man „mit hochqualifizierten Anwälten gegen den Beglaubigungsbedarf kämpfen“ – doch der Plan scheiterte. UBS Zermatt sperrte das Konto des Gastfamilienoberhauptes. Eine entsprechende Anfrage des Blick an die lokale UBS-Filiale wurde damals aus Zürich beantwortet. UBS-Sprecher Igor Moser sagte im November, die Bank werde sich «wie üblich aus rechtlichen Gründen nicht zu Kundengeschäften äussern». Moser bestätigte sogar: „Gemäß den geltenden schweizerischen Geldwäschereivorschriften ist die Bank verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen auf Plausibilität zu prüfen.“ (chs) Spendenaufruf Zermatt: UBS verdächtigt Walliserkanne-Besitzer der Geldwäscherei (00:50) Mehr über Scandal-Beiz Walliserkanne