Kühlbecken, Heizungssteuerung – Habecks Konstruktionen bringen so wenig Gaseinsparung

Stand: 00:33 |  Lesezeit: 3 Minuten 

Gas sparen – Diese Tipps kommen von den Profis Beim Thema Gassparen sind jetzt vor allem Privathaushalte gefragt. Nicht nur Finanzminister Robert Habeck sieht hier großes Potenzial. Die FDP warnt davor, dass nicht nur Erdgas, sondern auch die Stromversorgung im Winter ein Problem darstellen könnte. Bundesfinanzminister Hambeck will Energiesparen mit Verordnungen durchsetzen. Die vorgesehenen Maßnahmen zeigen jedoch nur begrenzte Wirkung. Bei einer Erdgasknappheit müssten Bürger und Unternehmen um ein Vielfaches länger auf Energie verzichten. Die von Bundesfinanzminister Robert Habeck (Grüne) angekündigten Energiesparmaßnahmen wirken sich nur geringfügig auf den Erdgasverbrauch aus. In der sogenannten Ressortabstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung befinden sich nach Informationen aus Regierungskreisen zwei Erlasse, die das vor wenigen Wochen angekündigte Maßnahmenpaket umsetzen sollen. Die geplanten Anpassungen werden den Erdgasverbrauch laut Ministeriumsquellen jedoch nur um zwei Prozent senken. Laut Bundesnetzagentur ist jedoch eine Einsparung von mindestens 20 % des Jahresverbrauchs erforderlich und in der EU ist eine Minderung von mindestens 15 % vereinbart. Bisher betragen die Einsparungen in Deutschland laut der zuständigen Bundesnetzagentur lediglich fünf bis acht Prozent. Der Großteil der Reduktion kommt nicht von privaten Haushalten, sondern von der Industrie, die teilweise auf andere Energieträger wie Kohle umgestiegen ist. oder Öl. Lesen Sie mehr über Erdgas- und Energieversorgung Neben der Einsparung von zwei Prozent, die nun durch die Maßnahmen der beiden Regelungen hinzukommen sollen, müssen mindestens weitere zehn Prozent eingespart werden. Drei bis fünf Prozent sollen durch weniger Strom aus Gaskraftwerken erreicht werden. Trotz der Erlaubnis, Kohlekraftwerke wieder ans Netz zu bringen, wird Gas immer noch zur Stromerzeugung verwendet. Lesen Sie auch Werbe-Eurojackpot online Grund dafür ist Berichten zufolge die hohe Stromnachfrage aus dem Nachbarland Frankreich, das derzeit mit Problemen mit den eigenen Atomkraftwerken zu kämpfen hat. Zudem ist das Wiederanfahren von Kohlekraftwerken schwierig, da aufgrund niedriger Wasserstände fast keine Kohle per Schiff zu den Kraftwerken transportiert werden kann. Hier finden Sie Inhalte Dritter Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Allerdings bleiben noch fünf bis zehn Prozent an Ersparnissen übrig, die Industrie und Haushalte auf freiwilliger Basis ansparen müssen, um nach heutigem Stand ohne Gasknappheit durch den Winter zu kommen. Zu den jetzt durch die Verordnungen genehmigten Maßnahmen gehört ein Verbot der Beheizung privater Schwimmbäder, die nicht gewerblich genutzt werden.

Mieter dürfen weniger als die Mindesttemperatur heizen

Auch Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur festlegen, werden ausgesetzt, damit Mieter ihre Wohnung weniger heizen können, wenn sie dies wünschen. Experten befürchten jedoch, dass dies zu verstärkter Schimmelbildung führen könnte, der durch richtiges Lüften entgegengewirkt werden soll. In öffentlichen Gebäuden sollen Gemeinschaftsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikbereiche gar nicht mehr beheizt werden, in anderen Räumen soll die Mindesttemperatur um ein Grad auf nur noch 19 Grad gesenkt werden. Dies gilt jedoch nur für öffentliche Gebäude. Habeck hatte angekündigt, auch mit Arbeitsministerium, Arbeitgebern und Gewerkschaften über eine Senkung der Mindesttemperatur in Betrieben sprechen zu wollen. Lesen Sie auch Auch der Betrieb von Warmwasserbereitern und Boilern in öffentlichen Gebäuden soll nicht mehr erlaubt werden. Die Außenbeleuchtung von Gebäuden und Denkmälern wird per Dekret abgeschaltet, Werbetafeln sollen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nicht mehr beleuchtet werden. Außerdem werden Heizungschecks, die sogenannte dynamische Regelung von Heizungsanlagen und der Austausch ineffizienter Heizungspumpen zur Pflicht. Unternehmen müssen zudem alle kurzfristig wirtschaftlich sinnvollen Energiesparmaßnahmen umsetzen. All diese Maßnahmen summieren sich jedoch nur zu einer Einsparung von 2 % verschreibungspflichtigem Gas. Hier finden Sie Inhalte Dritter Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
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