Abschaffung der Kälteentwicklung, 500 Euro Klimabonus, 300 Euro Extra für Bedürftige, 180 Euro Einmalzahlung pro Kind für Familienbeihilfe und Steuervergünstigungen – die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von Maßnahmen und Geldprämien angekündigt, um der Bevölkerung entgegenzuwirken Inflation in Österreich muss. Jeder Bürger bekommt jetzt Geld auf sein Konto – oder sogar Gutscheine. „Preise und Inflation beschäftigen uns nun seit einigen Monaten. Unsere Aufgabe als Bundesregierung ist es, den Menschen in einer sehr schwierigen und herausfordernden Zeit Sicherheit zu geben und nach Möglichkeit zu helfen, indem wir die Inflation so gut wie möglich senken“, sagte die Kanzlerin . versprach Carl Nehammer auf einer Pressekonferenz Mitte Juni. Wer muss jetzt länger auf den ersten Geldbonus warten Insgesamt soll sich das von der Regierung geschnürte Maßnahmenpaket bis 2026 auf 28 Milliarden Euro summieren. Rentner und Steuerzahler werden laut Regierung zwischen 500 und 1.000 Euro pro Person entschädigt. Für Familien mit Kindern erhöht sich der Betrag auf bis zu 900 Euro pro Kind. Welche Boni in den kommenden Monaten auf dem Konto landen, erfahren Sie hier »>
1) Bundesweite Maßnahmen
August 2022 Im August sind die Zahlungen wie folgt: ➤ Im August wird zusätzlich ein einmaliger Familienzuschlag von 180 Euro pro Kind gezahlt. Einige Familien haben dieses Geld bereits erhalten. ➤ Gutscheine für eine Energiekostenkompensation in Höhe von 150 Euro wurden bereits verschickt und Anträge können bereits gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Einfamilienhäuser mit einem Einkommen von maximal 55.000 Euro pro Jahr, bei Mehrpersonenhaushalten liegt die Obergrenze beim Doppelten. Der Antragsteller muss als Hauptwohnsitz gemeldet sein und auch der Stromvertrag muss auf denselben Namen lauten – eine Hürde, die schon für viel Frust gesorgt hat. Noch mehr Zuwendungen führen jedoch dazu, dass der Betrag erst mit der nächsten Jahresabrechnung ausbezahlt wird. Das bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Österreicher den 150-Euro-Kredit erst irgendwann im Jahr 2023 erhalten wird. September 2022 Wenn der Herbst näher rückt, erhalten die folgenden Personen einen besonderen Bonus: ➤ Ab 1. September: Sofortige Zahlung einer Teuerungszulage in Höhe von 300 Euro für Personen mit geringem Einkommen (Rentner mit geringem Einkommen, Bezieher von Studienbeihilfe, Arbeitssuchende etc.). Bezahlt werden soll automatisch mit dem jeweiligen Dienst (z. B. AMS-Geld). ➤ Ebenfalls zum 1. September erhalten Rentner eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Die genaue Höhe des Kapitalbetrags hängt von der Höhe der Rente ab. Kleinere Renten erhalten eine höhere Kapitalauszahlung. Zwischen 1.139 Euro netto und 1.566 Euro netto gibt es eine Einmalzahlung von 500 Euro, ab da wird es immer weniger. Ab 1.812 Euro netto gibt es nichts mehr. ➤ Spätestens am 30. September tritt die Verlängerung des Familienbonus Plus in Höhe von 2.000 Euro in Kraft. Berücksichtigt Ihr Arbeitgeber die neue Entlastung nicht automatisch in der Lohnabrechnung, muss der Familienbonus bei der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuererklärung) für 2022, die im nächsten Jahr erfolgen kann, berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Selbständige. ➤Neben der September-Familienbeihilfe wird für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren eine Schulanfangsbeihilfe in Höhe von 100 Euro gezahlt. Oktober 2022 Der große Teil kommt gleich nach der Sommerpause, die Welle der Erleichterung nimmt endlich Fahrt auf. Jetzt bekommt jeder zum ersten Mal tatsächlich einen Geldbonus. Das Warten hat endlich ein Ende: ➤ 500 € „Superbonus“ – 250 € Klimabonus und 250 € Preisbonus – gibt es für alle (!) Erwachsenen. Für Kinder gibt es die Hälfte. Hinweis für Gutverdiener: Ab einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro – darunter die Kanzlerin, alle Minister und Fraktionsvorsitzende – werden 250 Euro des Inflationsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent besteuert. In diesem Fall muss dies als Einkommen in die Arbeitnehmerveranlagung eingetragen werden, die restlichen 250 € aus dem Klimabonus sind davon ausgenommen. Dezember 2022 ➤ Um die gestiegenen Energie-, Futter- und Düngekosten abzufedern, erhalten die Landwirte vor Ort am Jahresende einen Versorgungsbonus von durchschnittlich 1.000 € pro Betrieb. Die Auszahlung erfolgt am Jahresende über die AMA. Januar 2023 „Mit Beginn des nächsten Jahres treten strukturelle Lockerungen in Kraft und wir stärken damit nachhaltig die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger. Denn mit der Abschaffung des Erkältungstrends beenden wir die schleichende Steuererhöhung – das entlastet die Österreicherinnen und Österreicher für einen langer Zeitraum Wer 2.500 Euro brutto verdient, hat in den nächsten zehn Jahren bis zu 10.000 Euro mehr zur Verfügung“, erklärte Finanzminister Brunner. Er betont aber auch: „Wir mildern die Auswirkungen der Inflation so gut wir können, aber wir können niemals globale Entwicklungen zu 100 Prozent kompensieren”. ➤ Ab dem 1. Januar 2023 gelten auch die Senkung der Lohnnebenkosten und die Inanspruchnahme von Familien- und Sozialleistungen. ➤ Der sogenannte Kinderzuschlag, also der Steuerabzug für Eltern mit geringem Einkommen, steigt von 450 Euro auf 550 Euro. Die Beantragung muss über den Lohnsteuerbescheid für das Jahr (Anfang 2023) erfolgen. ➤ Für Geringverdiener gibt es für 2022 zusätzlich einen einmaligen Lebenshaltungskostenabsetzbetrag in Höhe von 500 €. Dieser TAB ist auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 2022 (Anfang 2023) aktiv anzuwenden. ➤ Die Unfallversicherungsabgabe wird ab 2023 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt. ➤ Für Auszubildende und Betriebe gibt es den bis 2024 verlängerten Digi-Scheck – bis zu dreimal 500 € pro Jahr. ➤ Entlastungen für die Wirtschaft gibt es auch in Form von steuerfreien und SV-Mitarbeiterprämien in Höhe von 3.000 Euro, Strompreisausgleich und Direktzuschuss für energieintensive Betriebe.
2) Regionale Entlastung
Das Paket der Bundesregierung geht mehreren Landeshauptleuten nicht weit genug, einige von ihnen haben eigene Maßnahmen beschlossen, die bald Löcher in die Bürgerrechnungen stopfen sollen. Dies ist der regionale Plan für die zusätzlichen Cash-Boni: Wien ➤ 42.000 Wiener Ausgleichsleistungsberechtigte erhalten ab 1. August insgesamt 200 Euro Energiehilfe. ➤ Alleinerziehende in Wien, die keine Mindestsicherung oder Wohngeld beziehen, aber im April dieses Jahres Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Rentenvorschuss oder Umschulungsgeld vom Arbeitsmarktservice sowie Ausgleichs- oder Ergänzungsgeld von der Rentenversicherung bezogen haben April 2022 können sich nun ab dem 1. August (bis 30. September) um weitere 100 Euro bewerben. Mehr dazu hier » Niederösterreich ➤ Um den weiteren Anstieg der Strompreise abzumildern, führte das Land einen „Strompreisrabatt“ ein. Die Höhe der Entlastung hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Anspruchsberechtigt sind alle, die bis zum 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich angegeben haben. Anträge können ab dem 1. September online gestellt werden, ab Oktober wird die Vergütung monatlich direkt von Ihrer Stromrechnung abgezogen. Mehr dazu hier » ➤ Neben dem Strompreisrabatt gibt es eine Verdopplung des Heizkostenzuschusses auf 300 Euro und eine Anhebung der Pendlerpauschale inklusive Anhebung der Einkommensgrenzen für Wohngeld und Sozialleistungen. ➤ In Niederösterreich erhalten Eltern von Studierenden und Lehrlingen zusätzlich eine Einschulungsbeihilfe in Höhe von 100 Euro. Aber es wird nicht automatisch übertragen – Ab Mitte August können Sie sich hier für Schulstart-100 bewerben. Burgenland ➤ Im Burgenland sollen im Oktober rund 30.000 Haushalte einen einmaligen Anti-Inflations-Bonus erhalten, der bis zu 700 Euro betragen könnte. Spätestens Mitte September soll eine Antragstellung über die Kommunen oder digital möglich sein. Der Höchstbetrag kann von denjenigen in Anspruch genommen werden, die unter die bisherige Heizkostenzuschussregelung fallen, alles andere wird linear bis zu den Obergrenzen der „Armutsgefährdung“ und damit bis zum Mindestbetrag von 400 Euro berechnet. ➤ Außerdem wird das Wohngeld von drei auf fünf Euro pro Quadratmeter erhöht. Kärnten Ab August (bis 30. November 2022) ist ein Online-Bewerbungsportal für den Kärnten-Bonus 200 Euro freigeschaltet. Salzburg ➤ In Salzburg steigt der Heizkostenzuschuss ab 2022/2023 von 180 auf 200 Euro. Tirol ➤ Der Kreis der Begünstigten des Energiekostenzuschusses in Höhe von 250 Euro wird durch eine rückwirkende Anhebung der Einkommenshöchstgrenze erweitert. Alleinstehende mit einem Familiennettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro sollen nun davon profitieren können, zuvor lag die Grenze bei 1.300 Euro. Das monatliche Nettoeinkommen für Ehepaare und Lebensgefährten stieg um insgesamt 633 Euro auf 2.700 Euro. ➤ Und: Mehr Familien erhalten Schulgeld, KindergeldPlus und Kinderbetreuungsgeld. Insbesondere die „Einkommensgrenze I“ (Förderung von 200 Euro pro Kind) und die „Einkommensgrenze II“ (150 Euro pro Kind) werden ab Januar 2023 für alle Familienförderungen deutlich angehoben. Die Anhebung der „Einkommensgrenze II“ gilt für das Schulgeld vom 1.