Umweltminister Glauber: Regionale Brennstoffe nutzen

„In der aktuellen Gaskrise müssen wir alle Möglichkeiten für den Einsatz nachwachsender Haushaltsbrennstoffe vorbereiten und ausschöpfen. Im Ernstfall erlauben wir auch den vorübergehenden Weiterbetrieb von bereits stillgelegten Holzöfen“, sagte Umweltminister Gläubiger in München. In solchen Fällen – etwa bei Ausfall der Fernwärme- oder Erdgasversorgung – könnten die Gebietskörperschaften nun Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen für eine Übergangszeit auch alte Holzöfen wieder in Betrieb genommen werden dürfen. Wie lange dieser Zeitraum dauert, wurde zunächst nicht genannt. Ziel von Allgemeinverfügungen ist es, komplizierte Einzelentscheidungen zu vermeiden.

Die Verordnung betrifft Tischler, die vor 2005 hergestellt wurden

Heimische Brennstoffe könnten helfen, eine mögliche Gasknappheit zu überbrücken. Diese Regelung gilt für alle Kachelöfen und Kamine, die aufgrund geplanter Renovierungszeiten bereits außer Betrieb genommen, aber noch nicht demontiert wurden. Konkret heißt das: Alles, was vor 2005 gebaut wurde. Anlagen, die bis 2010 gebaut wurden, können noch zwei Jahre laufen.