Laut WKStA gibt es in dem Fall inzwischen einen Tatverdächtigen und vier Angeklagte. Darüber hinaus wird auch gegen Unbekannt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft nannte weder Namen noch gab es Informationen über den Inhalt der Angelegenheit. Allerdings gilt der Vorarlberger Ministerpräsident Wallner als Tatverdächtiger. „Verdächtig“ bedeutet, dass weiterhin ein Anfangsverdacht besteht. Wallner geht dem Vorwurf des Vorteilsbezugs nach § 305 Strafgesetzbuch nach. Konkret: Waller hätte versuchen können, als Beamter Leistungen für die verantwortungsvolle Erfüllung von Amtspflichten zu fordern – was der Gouverneur rundweg bestreitet. Wallner ist seit dem 22. Juni krankgeschrieben. Zu den Angeklagten gehören der aktuelle Finanzminister Marco Tittler und sein Vorgänger Karlheinz Rüdisser (beide ÖVP). Ihnen wird Vorteilsannahme nach § 306 StGB vorgeworfen, das heißt: Rüdisser und Tittler konnten Vorteile im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten nicht nur fordern, sondern auch annehmen. Wie Wallner beteuern Tittler und Rüdisser ihre Unschuld. Bei Tatverdächtigen sind die Ermittlungen weiter fortgeschritten als bei einem Anfangsverdacht. Wer die anderen beiden Angeklagten sind, blieb vorerst im Dunkeln.